Ich zitiere Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention: Keiner der vertragschließenden Staaten wird eine Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit!! wegen seine Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit ,seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde. Wenn also ein Staat wie Ungarn die Flüchtlinge einsperrt als illegal, ist deren Freiheit bedroht. Dass sowas in einem EU-Staat passiert, spricht dies nicht für diesen Staat. Daher gehört das derzeitige Gebilde EU abgeschafft! Dies schreibt jemand mit 20 Jahren Zugehörigkeit zu Pro Asyl.
Von Jürgen Fritz
Es gibt massive Hinweise, dass bestehendes Recht gebrochen wurde und zwar auf Anordnung der Bundesregierung, angeführt von der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Seit Überwindung des Absolutismus steht aber niemand mehr über dem Gesetz, auch nicht die gerade Herrschenden. Insofern stellt sich die Frage, ob hier nicht ein Verrat am Rechtsstaat vorliegt, DER Grundlage unseres Gemeinwesens. Denn ein Staat, der sich nicht dem Rechtsstaatsprinzip unterwirft, läuft Gefahr, ein Unrechtsstaat zu werden und in reine Willkürherrschaft zu entarten.
Der harte Vorwurf des Volksverrats
Vielen werden sich noch erinnern können an die Rufe der Bürger in Dresden bei der Feier zur Deutschen Einheit am 3. Oktober letzten Jahres. „Lügenpack“ schrien die Menschen sowie „Haut ab“, „Merkel muss weg“ und, der vielleicht schwerste Vorwurf, „Volksverräter“. Waren diese Vorwürfe vollkommen aus der Luft gegriffen und völlig unbegründet oder liegen ihnen vielleicht doch Tatsachen zu Grunde, die solche Vorwürfe zumindest verständlich, wenn nicht sogar als begründet…
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