Und was noch schlimmer ist. Art. 20,Abs.3 Grundgesetz scheint der Regierung nicht in vollem Umfang bekannt zu sein. Zur verfassungsmäßigen Ordnung, an die der Gesetzgeber gebunden ist,
gehört die Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Letztes Beispeil: Europawahlrecht
Im Internet-Zeitlalter lassen sich die meisten Bürger nicht mehr für dumm verkaufen. /vgl. Wahlergebnisse)
Egal, was auch passiert. Die erste Reaktion offenbart, wes Geistes Kind sie ist. Die Rede ist von der Regierung. Wird bekannt, dass Facebook Kundendaten verscherbelt hat, dann wird daraus ein Skandal gemacht, obwohl die Bundespost so etwas seit Jahren praktiziert. Erstens darf das eigene Monopol alles, und zweitens ist die Beeinflussung von Bürgern deshalb so gut möglich, weil sie offenbar die Koordinaten verloren haben. Wir sprechen von einem Bildungsproblem. Das ist der Skandal.
Ein weiteres Beispiel, jüngst durch die Ticker gelaufen. Da stemmen sich in Deutschlands Süden Asylbewerber gegen die Abschiebung eines Mitinsassen und leisten gar den Polizeikräften Widerstand, und schon wird von Ankerlagern gesprochen, die bewacht sein müssen und der notwendigen Härte, mit der abgeschoben werden müsse. Zum Bedenken: Gesetze sind so, wie sie sind, und nicht hart oder lau. Dass sie angewendet werden müssen, entspricht dem Auftrag vor allem eines Politikers im Amt. Wenn er dieses betont, macht…
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