Der Satz: europäisches Recht steht über nationalem Recht, kann so nicht stehen bleiben. Nach Art. 3 der Verordnung über die Arbeitsweise der EU (AEUV) hat die EU alleinige Zutändigkeit nur für Wettbewerbsrecht und Zölle. Handels-und Währungspolitik beinhaltet keine! Gesetzgebung. Ausführliche Details über http://www.fibeamter.com. Vorweg der Hinweis, dass über eine Petition von mir “Bundesstaat Europa” nicht entschieden wird, mangels Entscheidungsbefugnis des EU-Parlaments.
Europa war ein Erfolgsprojekt, beinahe eine Art von Selbstläufer, in den Zeiten des Kalten Krieges und den Macht- und Militärblöcken von Ost und West.
Ein Projekt, daß die vom WW2 gezeichneten Länder stabilisierte, deren Neuaufbau gezielt begleitete, alte Feindbilder zu überwinden half. Dabei wurde es vom Wohlwollen und von 1948 bis 1952 konkreter Wirtschaftshilfe der USA durch das European Recovery Program, ERC, dem sogenannten “Marshallplan” begleitet und mit rund 13 Milliarden US-Dollar gefördert.
Aber die Nationalismen wurden niemals wirklich überwunden, höchstens in den Hintergrund gedrängt, wo sie ihrer Wiedergeburt harrten.
Auf der einen Seite gab es das Prinzip der Gleichwertigkeit der Stimmen, “ein Land, eine Stimme” sowie die erforderliche Einstimmigkeit in wichtigen Fragen. Dies war sicher ein wesentlicher Aspekt unter Anderen, der kleinere Staaten bewogen haben mag, der EU beizutreten aber auch ein Blockadeinstrument der Kleine zu Großen machen konnte. Europäisches Recht war also immer ein Kompromiss, aber trotzdem stand…
View original post 608 more words