Nachdem die Medien nicht darüber berichten, nun die Fundstelle für ein wichtiges EuGH-Urteil vom 13.09.2018 Az.: C-369/17: Um den subsidiären Schutzstatus zu verweigern, darf nicht allein auf ein gegen den Antragsteller ausgesprochenes Strafmaß abgestellt werden. Der EuGH fordert eine Einzelfallabwägung.
Petra Schyma unterstreicht, wie wichtig Willkommenskultur und Beratung für werdende Mütter unter den Flüchtlingen ist.
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